
Was Onlinehändler nun beachten müssen!
Erst einmal keine Panik. Natürlich vergehen zwischen Beschluss und Inkrafttreten immer einige Jahre und deshalb geraten solche Sachen gern mal in Vergessenheit. Zudem ist die mangelnde gute Information zu solchen wichtigen Themen auch nicht gegeben, aber dafür gibt es ja uns, die immer alles Wichtige für Unternehmer wie euch auf der Agenda haben. Doch worum geht es bei dem neuen Gesetz wirklich und für wen ist es relevant?
Für welche Unternehmen ist das neue Gesetz relevant?
Der Zweck des Gesetzes ist es, die Barrierefreiheit für Verbraucher und Nutzer zu gewährleisten. Dies betrifft alle Produkte und Dienstleistungen, welche ab dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden. Die gilt jedoch nur für folgende Branchen / Bereiche:
Produkte
Computer, Notebooks, Tablets, Mobiltelefone und Smartphones
Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-In Automaten
TV-/Fernsehgeräte mit Internetzugang
E-Book-Lesegeräte
Router
Dienstleistungen
Telefondienste
E-Book Angebote
Messenger Dienste
Auf mobilen Geräten angebotene Dienstleistungen und Apps für den überregionalen Personennahverkehr
Bankdienstleistungen
Elektronischer Geschäftsverkehr
Personenbeförderungsdienste und Terminals
Was muss man als Händler solcher Produkte und Dienstleistungen beachten?
Händlerpflichten vor dem Inverkehrbringen
Der Händler darf ein Produkt erst auf dem Markt bereitstellen, wenn
das Produkt mit der CE-Kennzeichnung nach § 19 versehen ist,
dem Produkt die Unterlagen nach § 7 Absatz 3 beigefügt sind,
der Hersteller seine Pflichten nach § 7 Absatz 1 und 2 erfüllt hat und
der Einführer seine Pflichten nach § 10 Absatz 1 und 2 erfüllt hat.
Dienstleistungserbringer Pflichten
Der Dienstleistungserbringer darf seine Dienstleistung nur anbieten oder erbringen, wenn
er die Informationen nach Anlage 3 Nummer 1 erstellt hat und diese Informationen für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich gemacht hat; für die Zugänglichmachung sind die Vorgaben der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung maßgebend.
die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllt und
Wo könnt ihr das Ganze nachlesen?
Das vollständige Gesetz und die Anforderungen und Bestimmungen findet ihr hier im BFSG.
Welche Strafen gibt es bei Nichteinhaltung?
Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 7, 8, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.